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Beitragszuschlag für Altersrückstellungen. Darf der Versicherer dies?
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Ich bin seit dem 11.12.1999 privat krankenversichert. Der Versicherer teilte mir nunmehr mit, ich müsse ab dem 1.1.2001 einen gesetzlichen Beitragszuschlag für meine Altersrückstellungen zahlen. Darf der Versicherer dies?

Der Gesetzgeber hat im Zuge des Gesundheitsreformgesetzes beschlossen, auch bei Bestandskunden (Versicherungsbeginn vor dem 01.01.00) einen Beitragszuschlag von insgesamt 10% einzuführen. Dieser Zuschlag wird schrittweise in fünf Stufen zu je 2% von Januar 2001 bis Januar 2005 erhoben. Diese Maßnahme soll einer zusätzlichen Beitragsentlastung im Alter dienen. Rechtsgrundlage ist hier § 12 e Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).

 
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